Wie geht man mit umstehenden Schülerinnen und Schülern um, die die Auseinandersetzung bestärken?
Es kann vorkommen, dass Sie durch eine Vielzahl von Mitschülerinnen und Mitschülern, die sich um eine Schlägerei unter Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände versammeln, auf diese aufmerksam werden. Die Jugendlichen beobachten die Auseinandersetzung interessiert aus der Nähe, filmen sie oder treiben sie durch ihr Verhalten sogar voran.
In seltenen Fällen versuchen Mitschülerinnen und Mitschüler sogar, eine Lehrkraft abzulenken oder den Weg zu versperren, um ein vorzeitiges Eingreifen der Aufsichtsperson hinauszuzögern. Ihnen ist der Unterhaltungswert einer Schlägerei wichtiger, als daran mitzuwirken, diese von aussen aufzulösen.
In allen Fällen von destruktivem Verhalten sollte auch im Vorfeld bestenfalls im Kollegium geklärt werden, ob und welche Konsequenzen für die Schülerinnen und Schüler erfolgen, deren Verhalten dazu beiträgt, dass ein Kampf unter Schülerinnen und Schülern eher fortgeführt als gestoppt wird.
Wird mit mehr als einer Person interveniert, ist es sinnvoll, dass eine eingreifende Lehrkraft die zuschauenden Mitschülerinnen und Mitschüler im Moment der Erstintervention sofort vom Ort der Schlägerei wegschickt und ihnen laut und deutlich sagt, wohin sie gehen sollen. Kennen Sie die Namen der Unbeteiligten, nennen Sie diese dazu.
Beispielsweise:
„Ihr da, geht zurück in eure Klasse!“, „Justin, pack´ sofort das Handy weg und geh ins Schulgebäude!“.
Gleichaltrige können auch unbewusst dazu beitragen, eine körperliche Auseinandersetzung durch ihre Anwesenheit zu verstärken, da die Kontrahenten vor ihnen aus Angst eines Gesichtsverlusts, nicht nachgeben wollen. Das ungestörte und bestimmte Einwirken der Lehrkraft auf die sich schlagenden Schülerinnen und Schüler kann dabei helfen, die Situation schneller unter Kontrolle zu bringen.
Sofern Sie im Kollegium über Konsequenzen für forcierende Mitschülerinnen und Mitschüler einer Schlägerei zuvor gesprochen haben, teilen Sie besagten Schülerinnen und Schülern unverzüglich mit, was passiert, wenn sie Ihren Anweisungen nicht Folge leisten.
Wie geht man mit umstehenden Schülerinnen und Schülern um, die die Auseinandersetzung filmen?
Auch für diesen Fall ist eine Absprache innerhalb des Kollegiums sinnvoll, damit Sie einheitlich agieren können.
Neben erzieherischen Massnahmen sollte die Situation im Unterricht thematisiert werden und eine Aufklärung erfolgen.
Präventionsmassnahmen können helfen, soziale Kompetenzen der Kinder zu stärken und ihnen Handlungsoptionen für solche Fälle aufzuzeigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen damit die Rolle der passiven Zuschauer verlassen können und ein Unrechtsbewusstsein gegenüber dem Filmen solcher Situationen entwickeln.
Doch auch schon das Teilen von Bildern und Videos ohne Rauferei ist problematisch: Den Schülerinnen und Schülern ist oft nicht klar, dass nach §22 des deutschen Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) die Weitergabe von Bildern und Videos, auf denen andere Personen erkennbar sind, ohne deren Einverständnis verboten ist. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Beitrag „Abbildung und Veröffentlichung von Fotos mit Schülerinnen und Schülern“. In der Schweiz und Österreich ist das "Recht am eigenen Bild" ebenfalls gesetzlich geregelt.
Info
Einige Schulen berichten auch von Fällen von „Happy Slapping“, dem unvermittelten Schlagen von Unbeteiligten. Die Szenen, v. a. die Reaktion des Opfers der Attacke, werden gefilmt und verbreitet. Es handelt sich dabei um eine Form des Cybermobbings. Dass dies kein harmloser „Spass“ ist, zeigen die Urteile des Landgerichts Lüneburg und der Verfassungsgerichte Berlin und Freiburg, die jeweils die zeitweise Suspendierung der filmenden Schüler und Schülerinnen für rechtens erklärten und betonten, dass ein solches Fehlverhalten nicht sanktionslos bleiben dürfe. (Quelle: urteile.news)
Nach der Trennung der Konfliktparteien
Als Lehrkraft sollten Sie sich erst entfernen, wenn Sie sich vergewissert haben, dass die Situation deeskaliert ist und die Streitparteien nicht sofort wieder aufeinander losgehen, sobald Sie nicht mehr im Blickfeld sind.
Sind die Streitparteien getrennt, sollten keiner der beteiligten Schülerinnen oder Schüler den Schauplatz verlassen, bevor Sie grünes Licht geben. Es ist wichtig, dass die Konfliktparteien an Ort und Stelle bleiben und die Auseinandersetzung in geordneter Weise klären, bevor sie gehen dürfen. Die Devise lautet: "Bleibt, klärt den Streit, dann könnt ihr gehen".
Gegenseitige Provokationen unter den Konfliktparteien, Drohgebärden gegen die intervenierenden Lehrkräfte oder bagatellisierende Aussagen der Streitenden wie „War doch gar nicht so schlimm!“ oder „Wir haben uns schon wieder vertragen!“, sollten nicht geduldet und sofort im Ansatz unterdrückt werden, beispielsweise mit klaren Anweisungen wie:
- „Schluss jetzt mit der Stänkerei! Reisst euch zusammen, kein Wort mehr von euch beiden!“
- „Das sehe ich anders! Eine Schlägerei verstösst gegen unsere Schulordnung, das hat Konsequenzen!“.
Sollte eine vollständige Klärung des Streitgrundes vor Ort nicht möglich sein, sollte erst zur emotionalen Abkühlung der Gemüter eine räumliche Trennung der Konfliktparteien erfolgen. Anschliessend müssen sich beide zum Streithergang verantworten. Dann kann sich eine der im nächsten Abschnitt beschriebenen Konfliktlösungsmassnahmen anschliessen.
Massnahmen zur Konfliktlösung
Im Nachgang sollten Massnahmen zur Konfliktlösung erfolgen, damit die Auseinandersetzung nicht zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufkommt. Im schlechtesten Fall passiert das dann ausserhalb der Aufsichtsmöglichkeiten der Schule.