Lehrerin schlichtet Streit
Gewaltprävention
Aktualisiert: 14.10.2025

Umgang mit körperlicher Gewalt in der Schule

Konflikte gehören zum Schulalltag – manchmal eskalieren sie sogar körperlich. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie als Lehrkraft richtig reagieren, Gewalt vorbeugen, Streit schlichten und Eskalationen vermeiden können. Mit klaren Massnahmen, Praxis-Tipps und Regeln für ein sicheres Miteinander im Klassenzimmer.
Bettina Kroker
Bettina Kroker
Online-Redakteurin
© highwaystarz / Fotolia.com 

Besonderes Interesse gilt oft den Interventionsmassnahmen bei akuten Auseinandersetzungen, doch eine gute Konfliktkultur fusst auf drei Pfeilern:

  • Prävention
  • Intervention
  • Konfliktlösung
Info

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Wir prüfen die Inhalte unserer Beiträge immer mit grösster Sorgfalt, dennoch können wir keine Gewähr für deren Aktualität, Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit übernehmen.

Präventionsmassnahmen 

Mögliche Präventionsmassnahmen stellen wir Ihnen in diesen Beiträgen vor:

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Intervention bei körperlichen Auseinandersetzungen 

Was machen Sie aber, wenn Sie beispielsweise bei der Pausenaufsicht bemerken, dass sich zwei Schülerinnen/Schüler schlagen?

Absprachen im Kollegium treffen

Um Lehrerinnen und Lehrer in solchen Situationen nicht allein zu lassen, sollten in Abstimmung mit der Schulleitung Absprachen getroffen werden, wie ein Eingreifen bei einer körperlichen Auseinandersetzung ablaufen soll. 

Das oberste Gebot ist immer: hinsehen und einschreiten! Passiert dies nicht, ist die Gefahr gross, dass das Konfliktpotenzial weiter ansteigt. 

Ist für die Aufsichtsperson nicht eindeutig zu erkennen, ob es sich bei einer körperlichen Auseinandersetzung lediglich um eine Kabbelei aus Spass oder um eine ernste Prügelei handelt, sollte dies im Zweifel konkret bei den Beteiligten oder ggf. bei den umherstehenden Schülerinnen und Schülern offen erfragt werden.

Beispielsweise: „Ist das hier Spass oder ernst?“

Aber Vorsicht! In seltenen Fällen geben die Beteiligten oder Mitschülerinnen und Mitschüler auf eine solche Nachfrage keine ehrliche Antwort, entweder aus Angst oder um eine vorzeitige Auflösung der Auseinandersetzung durch die Lehrkraft zu verhindern. Siehe dazu auch das Kapitel „Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die eine Auseinandersetzung bestärken“.

Oftmals lässt sich am Gesichtsausdruck der involvierten Schülerinnen und Schüler erkennen, ob es sich um einen Spass oder einen ernsthaften Kampf handelt.

Eingreifen bei körperlicher Gewalt

Sind Sie sich sicher, auf eine handfeste Prügelei zwischen Schülerinnen und Schülern gestossen zu sein, gilt es diese schnellstmöglich zu unterbrechen, i. d. R. zunächst mit lauten Aufforderungen.

Möglich wäre beispielsweise: 

  • Eine sprachliche Intervention, z. B. durch ein lautes „Stopp!“, „Aufhören!“, „Schluss!“. Sollten Sie die beteiligten Schülerinnen und Schüler kennen, kann es helfen, dazu die Namen der Schüler zu rufen um die Aufmerksamkeit zu gewinnen.
  • Sollte das nicht helfen, kann eine körperliche Intervention durch ein Dazwischengehen und ggf. Festhalten und Wegführen einer der Streitparteien erfolgen. 
  • Wenn nötig, Hinzuziehen weiterer Helfer.
  • In besonders dramatischen Fällen, v. a. wenn Waffen im Spiel sind, kann die Polizei verständigt werden. 

Im Kollegium sollte ebenfalls geklärt werden, welche Konsequenzen für die Schülerinnen und Schüler erfolgen. Grundsätzlich sollten Strafen angemessen und in einem zeitlichen und kausalen Zusammenhang zu dem Regelbruch erfolgen. Zur Verfügung stehen Erziehungsmassnahmen (wie Ermahnungen, Gespräche mit Schüler/Schülerin und Eltern, Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten stehen) und, wenn diese nicht ausreichen, auch schulische Ordnungsmassnahmen.

Darf ich als Lehrerin/Lehrer körperlich in einen Konflikt zwischen Schülerinnen und Schülern eingreifen?

Häufig hört man, dass Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler nicht berühren dürfen. Manche Lehrerinnen und Lehrer denken deshalb, dass sie für ein körperliches Eingreifen in Streitigkeiten zwischen den Schülerinnen und Schülern strafrechtlich belangt werden können. Das ist so aber nicht richtig. 

Als Lehrkraft haben Sie eine Fürsorgepflicht gegenüber den Kindern und Jugendlichen. Sollte ein Schüler/eine Schülerin Hilfe benötigen, vor einer Verletzungsgefahr geschützt werden müssen oder eine Situation, die einen schulischen Regelverstoss darstellt, beendet werden müssen, ist ein körperliches Eingreifen angemessen, wenn die sprachliche Intervention nicht ausreicht. Voraussetzung ist, dass der Kontakt pädagogisch bzw. erzieherisch begründet und der Situation angemessen ist. Zu unterlassen sind dagegen strafende körperliche Massnahmen.

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Wie geht man mit umstehenden Schülerinnen und Schülern um, die die Auseinandersetzung bestärken?

Es kann vorkommen, dass Sie durch eine Vielzahl von Mitschülerinnen und Mitschülern, die sich um eine Schlägerei unter Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände versammeln, auf diese aufmerksam werden. Die Jugendlichen beobachten die Auseinandersetzung interessiert aus der Nähe, filmen sie oder treiben sie durch ihr Verhalten sogar voran.

In seltenen Fällen versuchen Mitschülerinnen und Mitschüler sogar, eine Lehrkraft abzulenken oder den Weg zu versperren, um ein vorzeitiges Eingreifen der Aufsichtsperson hinauszuzögern. Ihnen ist der Unterhaltungswert einer Schlägerei wichtiger, als daran mitzuwirken, diese von aussen aufzulösen.

In allen Fällen von destruktivem Verhalten sollte auch im Vorfeld bestenfalls im Kollegium geklärt werden, ob und welche Konsequenzen für die Schülerinnen und Schüler erfolgen, deren Verhalten dazu beiträgt, dass ein Kampf unter Schülerinnen und Schülern eher fortgeführt als gestoppt wird.

Wird mit mehr als einer Person interveniert, ist es sinnvoll, dass eine eingreifende Lehrkraft die zuschauenden Mitschülerinnen und Mitschüler im Moment der Erstintervention sofort vom Ort der Schlägerei wegschickt und ihnen laut und deutlich sagt, wohin sie gehen sollen. Kennen Sie die Namen der Unbeteiligten, nennen Sie diese dazu.

Beispielsweise:

„Ihr da, geht zurück in eure Klasse!“, „Justin, pack´ sofort das Handy weg und geh ins Schulgebäude!“.

Gleichaltrige können auch unbewusst dazu beitragen, eine körperliche Auseinandersetzung durch ihre Anwesenheit zu verstärken, da die Kontrahenten vor ihnen aus Angst eines Gesichtsverlusts, nicht nachgeben wollen. Das ungestörte und bestimmte Einwirken der Lehrkraft auf die sich schlagenden Schülerinnen und Schüler kann dabei helfen, die Situation schneller unter Kontrolle zu bringen.

Sofern Sie im Kollegium über Konsequenzen für forcierende Mitschülerinnen und Mitschüler einer Schlägerei zuvor gesprochen haben, teilen Sie besagten Schülerinnen und Schülern unverzüglich mit, was passiert, wenn sie Ihren Anweisungen nicht Folge leisten.

Wie geht man mit umstehenden Schülerinnen und Schülern um, die die Auseinandersetzung filmen?

Auch für diesen Fall ist eine Absprache innerhalb des Kollegiums sinnvoll, damit Sie einheitlich agieren können. 

Neben erzieherischen Massnahmen sollte die Situation im Unterricht thematisiert werden und eine Aufklärung erfolgen. 

Präventionsmassnahmen können helfen, soziale Kompetenzen der Kinder zu stärken und ihnen Handlungsoptionen für solche Fälle aufzuzeigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen damit die Rolle der passiven Zuschauer verlassen können und ein Unrechtsbewusstsein gegenüber dem Filmen solcher Situationen entwickeln.   

Doch auch schon das Teilen von Bildern und Videos ohne Rauferei ist problematisch: Den Schülerinnen und Schülern ist oft nicht klar, dass nach §22 des deutschen Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) die Weitergabe von Bildern und Videos, auf denen andere Personen erkennbar sind, ohne deren Einverständnis verboten ist. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Beitrag „Abbildung und Veröffentlichung von Fotos mit Schülerinnen und Schülern“. In der Schweiz und Österreich ist das "Recht am eigenen Bild" ebenfalls gesetzlich geregelt. 

Info

Einige Schulen berichten auch von Fällen von „Happy Slapping“, dem unvermittelten Schlagen von Unbeteiligten. Die Szenen, v. a. die Reaktion des Opfers der Attacke, werden gefilmt und verbreitet. Es handelt sich dabei um eine Form des Cybermobbings. Dass dies kein harmloser „Spass“ ist, zeigen die Urteile des Landgerichts Lüneburg und der Verfassungsgerichte Berlin und Freiburg, die jeweils die zeitweise Suspendierung der filmenden Schüler und Schülerinnen für rechtens erklärten und betonten, dass ein solches Fehlverhalten nicht sanktionslos bleiben dürfe. (Quelle: urteile.news

Nach der Trennung der Konfliktparteien

Als Lehrkraft sollten Sie sich erst entfernen, wenn Sie sich vergewissert haben, dass die Situation deeskaliert ist und die Streitparteien nicht sofort wieder aufeinander losgehen, sobald Sie nicht mehr im Blickfeld sind. 

Sind die Streitparteien getrennt, sollten keiner der beteiligten Schülerinnen oder Schüler den Schauplatz verlassen, bevor Sie grünes Licht geben. Es ist wichtig, dass die Konfliktparteien an Ort und Stelle bleiben und die Auseinandersetzung in geordneter Weise klären, bevor sie gehen dürfen. Die Devise lautet: "Bleibt, klärt den Streit, dann könnt ihr gehen".

Gegenseitige Provokationen unter den Konfliktparteien, Drohgebärden gegen die intervenierenden Lehrkräfte oder bagatellisierende Aussagen der Streitenden wie „War doch gar nicht so schlimm!“ oder „Wir haben uns schon wieder vertragen!“, sollten nicht geduldet und sofort im Ansatz unterdrückt werden, beispielsweise mit klaren Anweisungen wie:

  • „Schluss jetzt mit der Stänkerei! Reisst euch zusammen, kein Wort mehr von euch beiden!“
  • „Das sehe ich anders! Eine Schlägerei verstösst gegen unsere Schulordnung, das hat Konsequenzen!“.

Sollte eine vollständige Klärung des Streitgrundes vor Ort nicht möglich sein, sollte erst zur emotionalen Abkühlung der Gemüter eine räumliche Trennung der Konfliktparteien erfolgen. Anschliessend müssen sich beide zum Streithergang verantworten. Dann kann sich eine der im nächsten Abschnitt beschriebenen Konfliktlösungsmassnahmen anschliessen.

 

Massnahmen zur Konfliktlösung

Im Nachgang sollten Massnahmen zur Konfliktlösung erfolgen, damit die Auseinandersetzung nicht zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufkommt. Im schlechtesten Fall passiert das dann ausserhalb der Aufsichtsmöglichkeiten der Schule.

An Primarschulen und noch bis zur 6. Klasse kann die Friedenstreppe zur Konfliktlösung beitragen: Das Konzept sieht 4 Stufen der Konfliktlösung vor, die die in Streit geratenen Kinder durchlaufen. Die Form dieses Stufenmodells ist namensgebend für die Friedenstreppe. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, Streit und Konflikte fair, gewaltfrei, selbstständig und ohne eine verlierende Partei beizulegen.

Auch für ältere Schülerinnen und Schüler ist die Ausbildung von Streitschlichterinnen und Streitschlichtern aus den Reihen der Schülerschaft geeignet. Sie unterstützen die Konfliktparteien bei der Klärung der Streitursache. 

Akute Massnahmen bei massiven Störungen des Unterrichts sind „Time-Out-Klassen“ bzw. die „Trainingsraum-Methode“. Hier erfahren Sie mehr zu den Methoden und der Kritik an ihnen: 

An vielen grösseren Schulen gibt es Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter, die Sie bei der Konfliktlösung unterstützen können. 

Quellen:

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Bettina Kroker
Online-Redakteurin
Seit 2014 arbeite ich bei Betzold in Ellwangen als Online-Redakteurin. Im Betzold-Blog möchte ich Lehrerinnen und Lehrern den ein oder anderen Tipp weitergeben, der den Schulalltag erleichtert und Zeit spart. Da ich stets auf der Suche nach neuen, interessanten Blog-Themen bin, freue ich mich immer über Ihre Anregungen: