Welche Verkehrsregeln sollten Kindergartenkinder kennen?
Bereits Kinder ab 3 Jahren können an die allgemein geltenden Verkehrsregeln herangeführt werden. Wichtig sind zunächst besonders die Verhaltensregeln, die Fussgänger beachten sollten. In der Gruppe können Wege rund um die Kindertagesstätte regelmässig erkundet und verinnerlicht werden. Das gemeinsame Erleben fördert das Sicherheitsgefühl der Kinder. Wichtige Punkte beim Spaziergang mit Kindern sind:
- Kinder sollten nicht zu nah an der Bordsteinkante laufen, sondern eher mit Abstand zur Fahrbahn.
- Beim Überqueren der Strasse sollte ein Zebrastreifen oder eine Fussgängerampel vorhanden sein.
- Die Bedeutung des Zebrastreifens und der Bedeutung der Ampelfarben sollte kindgerecht erklärt werden.
- Ist keine Ampel oder ein Zebrastreifen vorhanden, kann mit Beachtung des Strassenverkehrs und dem doppelten Blick zu beiden Seiten, die Strasse überquert werden, wenn kein Fahrzeug naht.
- Parkende Autos können jederzeit gestartet werden, daher sollten die Kinder auch auf Parkplätzen nicht rennen oder spielen.
Um den Kindern ein besseres Verständnis der anderen Verkehrsteilnehmer zu ermöglichen, können Situationen im Strassenverkehr auch in der Einrichtung geübt werden. Hierzu können Fahrzeuge wie Roller, Rutschautos, Rollbretter oder Dreiräder zum Einsatz kommen. Je nach Alter und motorischen Fähigkeiten der Kinder werden Strassen abgesteckt, Hindernisse aufgebaut, die zu umfahren sind und Strassenschilder zur Übung aufgestellt.
Diese Situationen vermitteln spielerisch die Realität auf in Dorf oder Stadt. Ausserdem wird die räumliche Vorstellung der Kinder geschult und ihre motorischen Fähigkeiten werden trainiert.
Weitere Informationen zum „Tote-Winkel-Training“ gibt es hier: